Ist in Verbindung mit dem Steuergesamtbetrag in Buchungswährung (BT 111) anzugeben, wenn für die Währung der Umsatzsteuerbuchung ein anderer Code als für die Rechnungswährung verwendet wird. Die Listen der zugelassenen Währungen werden von der ISO 4217 Maintenance Agency „Codes for the representation of currencies and funds” geführt. Für weitere Informationen wird auf Artikel 230 der Richtlinie des Rates 2006/112/EG [2] verwiesen. |
|