Die Rechnung ist in nur einer Währung auszustellen, ausgenom-men hiervon ist nach Artikel 230 der Richtlinie 2006/112/EG über Umsatzsteuer Steuergesamtbetrag in Buchungswährung (BT 111). Die Listen der zugelassenen Währungen werden von der ISO 4217 Maintenance Agency „Codes for the representation of currencies and funds” geführt.