EN 16931 – FacturX 1.0.05 – ZUGFeRD 2.1 - EXTENDED
 
  
  
  
  
  
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Details
 
TaxPointDate
Element
 
Diagram
 
  Name
 
Datum der Steuerfälligkeit
  Datentyp
 
udt:DateType
  Beschreibung
 
Angabe eines Datums, in Übereinstimmung mit der Umsatzsteuerrichtlinie, an dem die Umsatzsteuer für den Verkäufer und für den Käufer abrechnungsrelevant wird, insoweit als dieses Datum bestimmt werden kann und vom Rechnungsdatum abweicht
  Hinweis
 
Das Steuererhebungsdatum für umsatzsteuerliche Zwecke ist üblicherweise das Datum der Warenlieferung oder des Abschlusses der Dienstleistung (das Basissteuerdatum). Dabei gibt es einige Varianten. Für weitere Informationen wird auf Artikel 226 (7) der Richtlinie des Rates 2006/112/EG verwiesen.
Dieses Element ist erforderlich, falls das für die Umsatzsteuerabrechnung angesetzte Datum vom Rechnungsdatum abweicht.
Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer sollten das Lieferdatum für die Umsatzsteuerabrechnung verwenden, wenn dieses vom Verkäufer angegeben wird. Die Verwendung von BT-7 und BT-8 schließt sich gegenseitig aus.
  Kardinalität
 
0..1
  Anwendung
 
In Deutschland wird dieses nicht verwendet. Statt dessen ist das Liefer- und Leistungsdatum anzugeben.
 
 
 
 
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EN 16931 – FacturX 1.0.05 – ZUGFeRD 2.1 - EXTENDED
24.03.2020
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