Die Maßeinheit muss aus den Listen aus UN/ECE Recommendation No. 20 „Codes for Units of Measure Used in International Trade“ und UN/ECE Recommendation No. 21 „Codes for Passengers, Types of Cargo, Packages and Packaging Materials (with Complementary Codes for Package Names)“ unter Anwendung des in UN/ECE Rec No. 20 Intro 2.a) beschriebenen Verfahrens ausgewählt werden. Es ist zu beachten, dass es in den meisten Fällen für Käufer und Verkäufer nicht notwendig ist, diese Listen vollständig in ihre Software zu implementieren. Verkäufer brauchen nur die für ihre Waren und Dienstleistungen erforderlichen Einheiten zu unterstützen; Käufer brauchen nur zu überprüfen, dass die in der Rechnung verwendeten Einheiten mit den in anderen Dokumenten (wie z. B. in Verträgen, Katalogen, Bestellungen und Lieferavise) verwendeten Einheiten übereinstimmen. |
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