EN 16931 – FacturX 1.03 – ZUGFeRD 2.0.1 - BASIC
 
  
  
  
  
  
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Details
 
PostalTradeAddress
Element
 
Diagram
 
  Name
 
Postanschrift des Steuerbevollmächtigten des Verkäufers
  Datentyp
 
ram:TradeAddressType
  Beschreibung
 
Eine Gruppe von betriebswirtschaftlichen Begriffen, die Informationen über die Postanschrift des Steuerbevollmächtigten enthält
  Hinweis
 
Falls sich der Verkäufer durch einen Steuerbevollmächtigten vertreten lässt, der für Zahlung der fälligen Umsatzsteuer verantwortlich ist, muss der Name/die Postanschrift des Steuerbevollmächtigten des Verkäufers in der Rechnung angegeben werden. Um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen, muss eine ausreichende Anzahl an Komponenten der Anschrift eingegeben werden.
  Kardinalität
 
1..1
  EN 16931-ID
 
BG-12
  Geschäftsregel
 
BR-19
Steuerbevollmächtigter des Verkäufers
Falls sich der Verkäufer (BG-4) durch einen Steuerbevollmächtigten (BG-11) vertreten lässt, muss die Postanschrift des Steuerbevollmächtigten des Verkäufers (BG-12) in der Rechnung angegeben werden.
 
 
 
 
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EN 16931 – FacturX 1.03 – ZUGFeRD 2.0.1 - BASIC
15.10.2019
Wiedergabe mit Erlaubnis von CEN / DIN als Inhaber des Copyrights
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