Die Währung, in der alle Rechnungsbeträge angegeben werden, ausgenommen ist der Umsatzsteuer-Gesamtbetrag, der in der Abrechnungswährung anzugeben ist. Anmerkung: Nur eine Währung ist in der Rechnung zu verwenden, der „Invoice total VAT amount in accounting currency“ (BT-111) ist in der Abrechnungswährung auszuweisen. Die gültigen Währungen sind bei der ISO 4217 „Codes for the representation of currencies and funds“ registriert. Nur die Alpha-3-Darstellung darf verwendet werden. |
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