Der Code muss zwischen den folgenden Einträgen aus UNTDID 2005 [6] unterscheiden: — Ausstellungsdatum des Rechnungsdokuments; — tatsächliches Lieferdatum; — Datum der Zahlung. Der Code für das Steuererhebungsdatum für umsatzsteuerliche Zwecke wird verwendet, wenn das Steuererhebungsdatum für umsatzsteuerliche Zwecke bei Ausstellung der Rechnung nicht bekannt ist. Die Verwendung von BT 8 und BT 7 schließt sich gegenseitig aus. |
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