Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der GEFEG Gesellschaft für elektronischen Geschäftsverkehr mbH, Storkower Straße 207, 10369 Berlin – nachstehend GEFEG genannt - gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen – nachstehend Kunde genannt.
Vom Kunden gewünschte Abweichungen und Geschäftsbedingungen, die diesen Geschäftsbedingungen widersprechen, werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen GEFEG nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
Rechtserhebliche Erklärungen zwischen den Parteien sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.
Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Kataloge, Prospekte, Beschreibungen und weitere Angaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Sonstige Änderungen des Vertragsgegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Vertragsgegenstand nicht grundlegend geändert wird und die Änderungen für den Kunden nicht unzumutbar sind.
Alle von GEFEG angegebenen Preise gelten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Rechnungen sind frei Zahlstelle der GEFEG zum vereinbarten Termin zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Vorauskasse
14 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug.
Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit von GEFEG anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden zulässig.
Leistungsort für zu erbringende Leistungen ist Berlin, sofern nichts anderes vereinbart ist.
GEFEG wird nach Wunsch des Kunden Produkte versenden. Lieferung erfolgt EXW Berlin (Incoterms 2010).
Sollten durch den angestrebten Vertrag gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte oder ähnliche Rechte Dritter verletzt werden, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern GEFEG diese Verletzungen zu vertreten hat.
Kommt es wegen einer solchen Rechtsverletzung zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, werden sich Kunde und GEFEG unverzüglich unterrichten und gemeinsam Abwehrmaßnahmen abstimmen.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Haftung von GEFEG für Rechtsverletzungen, die der Kunde selbst verursacht hat, insbesondere unzulässige Bearbeitungen und Veränderungen des Vertragsgegenstandes, ausgeschlossen ist.
Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen, wenn ihre Nichteinhaltung auf höhere Gewalt oder den Eintritt sonstiger unvorhergesehener, nicht mit zumutbaren Mitteln zu beseitigender Hindernisse zurückzuführen ist, die außerhalb des Verantwortungsbereiches von GEFEG liegen.
Gleiches gilt, wenn solche Umstände bei Unter- bzw. Zulieferern eintreten.
GEFEG wird den Kunden über entsprechende Behinderungen und ihre Dauer in Kenntnis setzen.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen vertraglicher Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von GEFEG oder deren Erfüllungsgehilfen oder auf der Verletzung von Personen oder auf Verletzung einer Kardinalspflicht. Kardinalspflichten sind alle Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung für Vermögensschäden durch Verletzung von Kardinalspflichten ist, in Fällen einfacher Fahrlässigkeit, auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden beschränkt.
Gelieferte Produkte bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, als Vorbehaltsware Eigentum von GEFEG, soweit gesetzlich zulässig. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
Eventuelle Rügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind unverzüglich nach Lieferung, Mängelrügen unverzüglich nach Feststellung der Mängel schriftlich geltend zu machen.
Ist ein Produkt oder eine Leistung mangelhaft, ist GEFEG berechtigt nach seiner Wahl Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache vorzunehmen. Im Falle der Mängelbeseitigung ist das Nachbesserungsrecht auf zwei Versuche hinsichtlich ein und desselben Mangels, insgesamt aber auf drei Versuche hinsichtlich sämtlicher Mängel beschränkt.
Kommt GEFEG der Pflicht auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung; Ersatzlieferung) nicht nach, kann der Kunde, wenn er GEFEG erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
Ein Recht zur Minderung oder auf Selbstvornahme hat der Kunde nicht.
GEFEG ist berechtigt, den Kunden und die erbrachte Leistung als Referenz auf ihrer Webseite und in Werbematerial wie Flyern und Produktpräsentationen zu benennen.
Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Vertragspartnern sich ergebenden Streitigkeiten ist nach Wahl von GEFEG entweder Berlin oder der allgemeine Gerichtsstand des Kunden, soweit gesetzlich zulässig.
Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird übereinstimmend ausgeschlossen.
Dieser Vertrag ist in deutscher und englischer Sprache ausgefertigt, die deutsche Fassung ist maßgebend bei Auslegungsschwierigkeiten.